Abrechnung
Verfahren und Anwendung
Wenn Sie die Rechnung erhalten möchten, müssen Sie während des Bestellvorgangs unbedingt die Option "Rechnung" aktivieren.
Achtung: Wenn die Daten nicht korrekt sind, kann die Rechnung nicht ausgestellt werden. Gemäß Art. 22 D.D.P.R. 633/72 ist die Ausstellung einer Steuerrechnung für den elektronischen Geschäftsverkehr nicht obligatorisch, wenn sie nach Durchführung des Kaufvorgangs angefordert wird.
Für Einkäufe, die ohne ausdrückliche Abrechnungsanforderung innerhalb der Laufzeit des Kaufvorgangs abgeschlossen wurden, werden die Transaktionen steuerlich gegen eine Gebühr gemäß den geltenden Vorschriften erfasst. Daher ist es nicht möglich, später eine Rechnung anzufordern. Wenn eine Rechnung erforderlich ist, wird der Kunde daher gebeten, diese gemäß den angegebenen Bestimmungen rechtzeitig anzufordern. Die Rechnung wird per E-Mail verschickt (E-Mail mit dem Konto verknüpft).